Schlagwörter

Anzeigepflicht, Fristversäumnis, Verschulden, Wiedereinsetzung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er "jemand" im Sinne des § 110 AO?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 110; GrEStG § 18 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 26.10.2022; Aktenzeichen 4 K 2345/21)

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