Schlagwörter
Anzeigepflicht, Fristversäumnis, Verschulden, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage (Thema)
Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er "jemand" im Sinne des § 110 AO?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 26.10.2022; Aktenzeichen 4 K 2345/21) |
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