Schlagwörter

Verwendbares Eigenkapital, Umgliederung, Halbeinkünfteverfahren, Anrechnungsverfahren, Rückwirkung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Sind die Umgliederungsvorschriften zum Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungsgemäß?

2. Ist § 36 Abs. 4 KStG in § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010 verfassungskonform auszulegen, um bei Anwendung der gesetzlichen Neuregelung einen - verfassungswidrigen - umgliederungsbedingten Verlust an Körperschaftsteuerminderungspotential zu vermeiden?

3. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 11.11.2015 - I R 7/15 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1424/15 und 2 BvL 29/14 ausgesetzt.

4. Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15 und vom 06.12.2022 - 2 BvL 29/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 22/23 (I R 7/15) fortgeführt.

5. Das Verfahren I R 22/23 (I R 7/15) wurde durch Beschluss vom 17.05.2023 bis zur Wirksamkeit der vom BVerfG geforderten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung von § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 11 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.07.2014 --längstens bis zum 31.12.2023-- erneut ausgesetzt.

6. Nach Ablauf der Verfahrensaussetzung zum 31.12.2023 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 3/24 (I R 22/23, I R 7/15) fortgesetzt.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

KStG § 36 Abs. 4, § 37; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 03.12.2014; Aktenzeichen 13 K 2004/11)

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