Schlagwörter

Organschaft, Gewinnausschüttung, Rückwirkungsverbot

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?

2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 27.11.2013 - I R 36/13 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 18/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.

3. Nach dem Beschluss des BVerfG vom 14.12.2022 - 2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 16/23 (I R 36/13) fortgeführt.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

KStG § 14 Abs. 3, § 34 Abs. 9 Nr. 4, § 38 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 15.04.2013; Aktenzeichen 6 K 4270/10 K,F)

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