Entscheidungsstichwort (Thema)

Einheitlicher Leistungsgegenstand ‐ Indizwirkungen beim Auftreten mehrerer Personen auf der Veräußererseite

 

Leitsatz (NV)

1. Die durch die Annahme eines einheitlichen ‐ sowohl den Verkauf eines bestimmten Grundstücks als auch die Errichtung eines bestimmten Gebäudes umfassenden ‐ Angebots ausgelöste Indizwirkung für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Kauf- und Bauvertrag im Sinne der Grundsätze zum einheitlichen Leistungsgegenstand gilt auch dann, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen auftreten.

2. Ein einheitliches Angebot im vorbezeichneten Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn die bis (annähernd) zur Baureife gediehene Vorplanung inhaltlich maßgebend von der Erwerberseite mit beeinflusst oder gar veranlasst worden ist (Änderung der Rechtsprechung).

3. Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag ist auch dann gegeben, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Baumaßnahme gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei war. Dies gilt nicht nur dann, wenn zunächst der Bauvertrag und danach der Kaufvertrag abgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn zwar zunächst der Kaufvertrag abgeschlossen wird, dieser aber wegen vollmachtloser Vertretung zunächst schwebend unwirksam ist und erst nach Abschluss des Bauvertrags genehmigt wird.

4. Bei beweisvereitelndem Verhalten eines Beteiligten können die Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters herabgesetzt sein.

5. Die Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und an die Wiedergabe der aus ihnen abgeleiteten Folgerungen steigen in dem Maße, in dem das FG seiner Entscheidung einen vom Üblichen abweichenden Sachverhalt oder Geschehensablauf zugrunde legt.

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1, § 118 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 10.02.2003; Aktenzeichen 7 K 7954/00 GE)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1484116

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge