Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgegennahme von Zahngoldabfällen als Betriebseinnahmen; Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern

 

Leitsatz (NV)

1. Übernimmt ein Zahnarzt bei der Behandlung von Patienten Zahngoldreste, so handelt es sich hierbei um Betriebseinnahmen.

2. Die 10jährige Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern (§ 144 AO) setzt voraus, daß die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung im einzelnen festgestellt sind.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 3; AO § 144

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 414512

BFH/NV 1987, 767

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