Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgegennahme von Zahngoldabfällen als Betriebseinnahmen; Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern
Leitsatz (NV)
1. Übernimmt ein Zahnarzt bei der Behandlung von Patienten Zahngoldreste, so handelt es sich hierbei um Betriebseinnahmen.
2. Die 10jährige Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern (§ 144 AO) setzt voraus, daß die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung im einzelnen festgestellt sind.
Normenkette
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 414512 |
BFH/NV 1987, 767 |
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