Entscheidungsstichwort (Thema)

Tatbestandsberichtigung

 

Leitsatz (NV)

Für eine Tatbestandsberichtigung nach § 108, § 113 Abs. 1 FGO fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.

 

Normenkette

FGO §§ 108, 113 Abs. 1

 

Fundstellen

BFH/NV 1996, 559

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge