Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretungszwang vor BFH wegen Prozeßkostenhilfe
Leitsatz (NV)
Für die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe durch das FG besteht Vertretungszwang (Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BFH).
Normenkette
FGO § 142; ZPO § 114; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 417037 |
BFH/NV 1990, 725 |
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