Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert bei Beschwerde gegen Beiladungsbeschluß
Leitsatz (NV)
Bei einem Streit über die Erforderlichkeit einer Beiladung ist der Streitwert des Hauptverfahrens maßgebend, wenn sich das Interesse des Klägers auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 420150 |
BFH/NV 1995, 149 |
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