Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert bei Beschwerde gegen Beiladungsbeschluß

 

Leitsatz (NV)

Bei einem Streit über die Erforderlichkeit einer Beiladung ist der Streitwert des Hauptverfahrens maßgebend, wenn sich das Interesse des Klägers auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 420150

BFH/NV 1995, 149

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