Entscheidungsstichwort (Thema)

Bedingte Revisionseinlegung

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision, die nur für den Fall ihrer Zulassung eingelegt wird, ist schon deshalb unzulässig, weil sie als Prozeßhandlung nicht unter einer Bedingung eingelegt werden darf (vgl. BFH, Beschluß vom 20. Februar 1989 VI R 18/89, BFH/NV 1989, 709).

 

Normenkette

FGO § 126 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 419940

BFH/NV 1995, 45

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