Leitsatz (redaktionell)

Es ist zulässig, dem Betriebsrat rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen mit dem Ziele, daß er namens der vertretenen Arbeitnehmer einzelvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber aushandelt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft gehen im Zweifel davon aus, daß der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches (kollektives) Organ mit dem Arbeitgeber verhandelt.

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 24.07.1974; Aktenzeichen 2 Sa 332/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437330

AP § 77 BetrVG 1972 (LT1), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung X Entsch 39 (LT1)

AR-Blattei, ES 530.10 Nr 39 (LT1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge