Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftsprüferbericht. Vorlage an Wirtschaftsausschuß
Leitsatz (redaktionell)
Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist zuständig zur Klärung der Frage, ob der Unternehmer verpflichtet ist, dem Wirtschaftsausschuß im Zusammenhang mit der Erläuterung des Jahresabschlusses den Wirtschaftsprüferbericht vorzulegen.
Orientierungssatz
Beschwerde eingelegt beim LArbG Frankfurt unter AZ 4 TaBV 99/87.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
AiB 1988, 45-45 (LT1) |
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