Praxis-Beispiel

Beispiel 1:

festgesetzte Steuer 15.000 EUR
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 EUR
Erstattungsbetrag 2.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich (15.000 EUR - festgesetzte Steuer - ./. 12.000 EUR - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 5.000 EUR - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -).

Praxis-Beispiel

Beispiel 2:

Nach einem Erstbescheid gemäß Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:

festgesetzte Steuer nunmehr 16.000 EUR
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 EUR
neuer Erstattungsbetrag 1.000 EUR
Rückforderung der nach dem Erstbescheid  
geleisteten Erstattung (Leistungsgebot) i.H.v. 1.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 1.000 EUR in der Vollziehung ausgesetzt werden.

Praxis-Beispiel

Beispiel 3:

Nach einem Erstbescheid gemäß Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:

festgesetzte Steuer nunmehr 18.000 EUR
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 EUR
Abschlusszahlung neu 1.000 EUR
Leistungsgebot über (Abschlusszahlung - 1.000  
EUR - zuzüglich der nach dem Erstbescheid  
geleisteten Erstattung - 2000 EUR -) 3.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 3.000 EUR in der Vollziehung ausgesetzt werden.

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