Weil Mandanten sie weder vor noch während oder nach der Erstellung in ihrer fachlichen Richtigkeit direkt einschätzen können, werden die Leistungen von Kanzleien als sog. "Vertrauensgüter" bezeichnet. Mandanten verspüren deshalb potenziell eine grundsätzliche Unsicherheit, ob die Dienste der Kanzlei qualitativ gut sind und ihren Ansprüchen genügen – insbesondere, wenn sie mit ihrer bisherigen Kanzlei nicht zufrieden sind. Hat eine Kanzlei Reputation im Markt aufgebaut, hilft das den Mandanten, diese Unsicherheit zu mildern. Somit ist die Reputation das Vertrauenskapital der Kanzlei. Reputation setzt sich aus vielen persönlichen Urteilen zusammen, die Personen der Kanzlei über diese Kanzlei fällen. Sie setzt sich aus Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und dem erlebten Verantwortungsbewusstsein zusammen – dem sog. extern wahrnehmbaren Qualitätssignal. An diesen Vertrauens-Indikatoren orientieren sich Mandanten und Empfehler.

Indikatoren von Reputation und Ansatzpunkte zu deren Entwicklung

  • Empfehlungsquote
  • Sichtbarkeit auf dem Markt
  • Ergebnisse von Mandantenbefragungen
  • Präsenz in den Medien (thematisch je strategischem Geschäftsfeld)
  • Auftritt als Experte: öffentliche Reden und Vorträge
  • Anerkennung und Respekt vonseiten anderer Berufsgruppen
  • Bekanntheitsgrad
  • Anzahl von Veröffentlichungen
  • Teilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen
  • Suchmaschinenranking zu spezifischen, relevanten Stichworten

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