Entscheidungsstichwort (Thema)

Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Astrologie

 

Tenor

Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger (Kl.) die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig i. S. des § 52 Abgabenordnung (AO) erfüllt.

Der Kl. ist ein Verein, der am 16. April 1980 unter dem Namen „A.” gegründet und am 4. Juli 1980 in das Vereinsregister des Amtsgerichts B unter der Nr. … eingetragen wurde.

Mit Schreiben vom 20. Januar 1981 erteilte das Finanzamt (FA) die jederzeit widerrufliche Auskunft, daß der Kl. bis zum 31. Dezember 1983 vorläufig als gemeinnützig anerkannt werde.

Mit Bescheid vom 7. August 1984 erließ das FA einen Körperschaftsteuer (KSt)-Freistellungsbescheid für das Jahr 1982.

Durch Satzungsänderung vom 18. April 1986 wurde der Name des Vereins in „AA.” geändert. Diese für die Streitjahre 1987 bis 1989 maßgebliche Fassung der Satzung des Kl. hat u. a. folgenden Inhalt:

㤠2 РSinn, Aufgaben und Ziele des Vereins

1. Der Verein ist ideeller Natur. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenverordnung.

Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Seine gemeinnützigen Zwecke sind vielmehr darauf ausgerichtet, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur zu fördern, sowie hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, durch Fachvorträge und Diskussionsabende.

Der Verein beschäftigt sich grundsätzlich mit allen Einflüssen (z. B. Energieformen) und Erscheinungsbildern (z. B. Strukturelementen), die auf das Leben einwirken und beobachtet werden können.

2. In diesem Bemühen wird der Verein geleitet von der Ehrfurcht vor allem Sein und der Urkraft, die offenbar hinter allem steht, sich aber letztlich menschlicher Erkenntnis oder gar menschlichem Zugriff entzieht.

3. Es interessieren deshalb alle Gesetzmäßigkeiten zwischen Weltall und Erde, sei es im Sinne des Ursache-Wirkungsprinzips (Kausalität) oder des Analogieprinzips (Synchronizität paralleler Vorgänge) oder anderer noch unbekannter Wirkungsprinzipien.

4. Der Verein befaßt sich im vorgenannten Sinne besonders mit den Phänomenen, deren Gesetzmäßigkeiten noch nicht ergründet sind. Dazu ist es notwendig, Arbeitshypothesen zu gebrauchen, soweit diese sinnvoll und praktisch sind.

5. Eine wesentliche Aufgabe des Vereins besteht darin, dem Menschen unserer Zeit kosmologische Sinn- und Wertbezüge zu vermitteln, die ihm helfen, seine innere Identität zu finden und seinen Platz im Gesamtgefüge aller biologischen Beziehungen. Der Verein geht davon aus, daß der Mensch im Sinne einer Selbsterkenntnis darum ringt, mehr über sein persönliches Schicksal zu erfahren. Er wird sich dann, als ein Teil des Ganzen begreifend, darum bemühen, seinen Platz im Weltgefüge einzunehmen. Es geht darum, Möglichkeiten und Grenzen für den Einzelnen herauszufinden, sich selbst zu verwirklichen unter Berücksichtigung der vitalen Interessen und Bedürfnisse der mit ihm Lebenden.

6. Damit diese Arbeit optimal geschehen kann, werden alle gesicherten Erkenntnisse der verschiedenen natur- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen (insbesondere auch aller Zweige der Humanwissenschaft) mit herangezogen.

7. Der Verein arbeitet mit einer interessierten Öffentlichkeit zusammen an dem Ziel, auch der Astrologie (als der Urmutter aller Wissenschaft) den gebührenden Rang zu verschaffen.

8. Der Verein bekundet sein Interesse auch an allen kulturellen Entwicklungen und Geschehnissen: Kunst, Literatur, Bildung, Wirtschaft, soziales Engagement und caritatives Wirken sind tragende und wesentliche Elemente menschlichen Gemeinwohls und werden daher hoch eingeschätzt.

9. Der Verein betrachtet sich als Hüter und Bewahrer altehrwürdiger astrologischer Traditionen mit den klassischen Deutungsmethoden und -regeln und gleichzeitig als Teilhaber und Schrittmacher an modernen astrologischen Schulen und Deutungstechniken, wie z. B. der Hamburger Schule nach Alfred Witte und der Aalener Kosmobiologen nach Ebertin. Das findet seinen praktischen Niederschlag in aller unterrichtlicher und informativer Tätigkeit des Vereins, wobei aus Gründen der intellektuellen Redlichkeit Althergebrachtes und Fortschrittlich-Modernes nicht in unzuverlässiger Weise vermischt werden soll, sondern dem Einzelmitglied empfohlen wird, entsprechend des von ihm gewählten astrologischen Denkmodells technisch und systematisch korrekt im Sinne der uns überkommenden Arbeitsregeln praktisch zu verfahren.

Alle astrologischen Schulen und Methoden sind unter dem Dach des Vereins zu Hause. Alle Mitglieder tolerieren einander in religiösen und weltanschaulichen sowie politischen Vorstellungen (Toleranzerklärung).

§ 3 – Mitglieder

  1. Der Verein hat

    1. ordentliche Mitglieder
    2. fördernde Mitglieder
    3. Ehrenmitglieder
  2. Ord...

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