Tz. 8
Stand: EL 122 – ET: 07/2021
In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten der steuerbegünstigten Einrichtungen gespeichert:
- Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft
- Name der Körperschaft
- Anschrift der Körperschaft
- Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft
- Das für die Festsetzung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt
- Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides/bzw. Datum des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b)
- Bankverbindung der Körperschaft (§ 60b Abs. 2 AO) (Anhang 1b)
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