Tz. 8

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten der steuerbegünstigten Einrichtungen gespeichert:

  1. Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft
  2. Name der Körperschaft
  3. Anschrift der Körperschaft
  4. Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft
  5. Das für die Festsetzung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt
  6. Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides/bzw. Datum des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b)
  7. Bankverbindung der Körperschaft (§ 60b Abs. 2 AO) (Anhang 1b)

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