Derartige Publikationen enthalten nur Berichte und Illustrationen über das Vereinsleben und wichtige Information für die Mitglieder.

1.1 Unentgeltliche Abgabe

 

Tz. 1

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Soweit die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, ist diese dem ideellen Tätigkeitsbereich zu zuordnen. Überlässt ein Verein die im freien Handel nicht erhältliche, ausschließlich dem Vereinszweck dienende Vereinszeitschrift kostenlos, also nicht in Erwartung einer Gegenleistung, weil auch kein Zusammenhang mit den – ohnehin in ihrer Höhe freiwilligen – Mitgliedsbeiträgen besteht, liegt weder ein steuerbarer Umsatz i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) noch eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. v. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) vor.

 

Tz. 2

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Dies soll auch dann gelten, wenn die Zeitschrift in geringem Umfang an ausgeschiedene Mitglieder veräußert wird (FG München vom 29.11.2001, EFG 2002, 641).

1.2 Entgeltliche Abgabe

 

Tz. 3

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Eine andere Entscheidung ist dann zu treffen, wenn die Vereinszeitschrift an die Mitglieder gegen Entgelt abgegeben wird. Ertragsteuerlich sind diese Einnahmen dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Da dieser von den Ertragsteuern steuerbefreit ist, fällt weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an. Umsatzsteuerlich ist das Entgelt steuerbar und steuerpflichtig. Die Versteuerung kann mit dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) erfolgen.

 

Tz. 4

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Vorsteuerbeträge, die mit dem Druck des Mitteilungsblattes im Zusammenhang stehen, können in diesem Fall abgezogen werden, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Zweckbetrieb ist dem unternehmerischen Bereich der steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5).

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