Tz. 362

Stand: EL 115 – ET: 03/2020

Das Bundeszentralamt für Steuern kann Verbänden/Vereinen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilen (s. § 27a Abs. 1 UStG, Anhang 5). Der Antrag ist schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der der Verband/Verein umsatzsteuerlich geführt wird, an das

Bundeszentralamt für Steuern

  • Dienstsitz Saarlouis –

66 740 Saarlouis

zu richten (s. Abschn. 27a Abs. 1 UStAE).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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