Tz. 74

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Auch die Verschaffung von Versicherungsschutz für die Mitglieder eines Vereins ist steuerbefreit. Verschaffung von Versicherungsschutz liegt vor, wenn der Unternehmer (Verband/Verein) mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (Mitglied) abschließt (s. BFH vom 09.10.2002, BStBl II 2003, 378). Das Mitglied muss im Fall des Eintretens eines Versicherungsfalls das Recht haben, die Versicherungsleistung zu fordern. Dieses Recht kann entweder direkt gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder gegenüber dem Verein ausgeübt werden (s. BMF vom 08.04.1980, BStBl I 1980, 191 und s. Abschn. 4.10.2 Abs. 2 UStAE). Für die Frage, ob ein Versicherungsverhältnis vorliegt, ist von den Grundsätzen des Versicherungssteuergesetzes auszugehen. S. BMF vom 05.07.1993, DB 1993, 1548.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge