Eigentlich hätte die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Mietwohnung zur Folge, dass Ihr Werbungskostenabzug entfiele oder gekürzt würde. Eine vorübergehende unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in den Jahren 2022 und 2023 führt jedoch nicht zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs. Sie dürfen in diesem Jahr weiterhin Ihre vollen Werbungskosten abziehen. Das gilt auch dann, wenn Sie Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine Wohnung verbilligt überlassen, unabhängig vom Verhältnis der Höhe der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete.

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