Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Während in Deutschland die Gewinnermittlung in Form der Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG als "Einnahmenüberschussrechnung" bezeichnet wird, heißt diese Form der Gewinnermittlung in Österreich "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung".

Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dieser Form der Gewinnermittlung wird auf das Stichwort Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verwiesen.

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