Tz. 50

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45 115 Essen

Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale gehört

  • neben dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen gewerblichen Minijobs auch
  • die Durchführung des Haushaltsscheck-Verfahrens für Minijobs in Privathaushalten.
 

Tz. 51

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Zur korrekten sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung s. Tz. 19f. (Personalfragebogen).

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