Tz. 50
Stand: EL 113 – ET: 09/2019
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45 115 Essen
Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale gehört
- neben dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen gewerblichen Minijobs auch
- die Durchführung des Haushaltsscheck-Verfahrens für Minijobs in Privathaushalten.
Tz. 51
Stand: EL 113 – ET: 09/2019
Zur korrekten sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung s. Tz. 19f. (Personalfragebogen).
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