Großer Prozess zu Cum-Ex-Geschäften beginnt im November
Am LG Bonn beginnt am 21.11.2024 ein weiterer großer Cum-Ex-Prozess. Angeklagt ist laut Gericht ein vormals in Deutschland tätiger Rechtsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen in den Jahren 2007 bis 2015 vor, wie das LG Bonn mitteilte. Der Mann soll sie gemeinsam mit anderen begangen haben, die gesondert verfolgt werden oder schon verurteilt wurden. Von den acht Fällen seien drei im Versuchsstadium geblieben.
Nach derzeitiger Planung der zuständigen Kammer sind im Hauptverfahren mit dem Az. 62 KLs 1/24 insgesamt 24 Verhandlungstage bis zum 14.2.2025 vorgesehen.
Anklageerhebung bereits vor zwei Jahren
"Der Angeklagte soll als einer der zentralen Akteure des Cum/Ex-Marktes mit deutschen Aktienwerten ganz überwiegend gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in erheblichem Umfang steuerschädliche Cum/Ex-Geschäfte mit verschiedenen Teilnehmern durchgeführt haben", erklärte das Gericht. Der Angeklagte soll sich laut Anklage dabei als Experte im Investmentrecht insbesondere mit der Errichtung komplexer Fondsstrukturen befasst haben.
Durch die Tätigkeit des Angeklagten soll Kapitalertragssteuer erstattet worden sein, die zuvor gar nicht abgeführt worden sei. "Der Betrag soll sich laut Anklage auf rund 428 Mio. Euro belaufen." Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln datiert vom 1.7.2022 (212 Js 1/23).
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Investoren Aktien rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat und damit die Allgemeinheit wurden insgesamt um eine zweistellige Milliardensumme geprellt. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern.
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
-
Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
-
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
-
Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026