Alle am 27.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen | Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. | |
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind | Ab dem Entschluss, länger als 1 Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Bei der anzustellenden Berechnung ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe für den Inlandsaufenthalt spielen bei der Ermittlung seiner Dauer keine Rolle. | |
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler | Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kommt es dann nicht an. | |
Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte | § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 v. 5.4.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG – keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu. |
Alle am 20.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
460
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
292
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
252
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
172
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
162
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
139
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Abschreibung für eine Produktionshalle
136
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
132
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
122
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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
121
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Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
15.05.2026
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Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
15.05.2026
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Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
15.05.2026
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Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
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Tätigkeit eines Fußballers als Markenbotschafter
15.05.2026
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Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
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Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
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Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026
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Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung
11.05.2026
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Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026