Alle am 27.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen | Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. | |
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind | Ab dem Entschluss, länger als 1 Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Bei der anzustellenden Berechnung ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe für den Inlandsaufenthalt spielen bei der Ermittlung seiner Dauer keine Rolle. | |
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler | Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kommt es dann nicht an. | |
Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte | § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 v. 5.4.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG – keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu. |
Alle am 20.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
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Abschreibung für eine Produktionshalle
178
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
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Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
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Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
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Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
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Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
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Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
15.01.2026
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Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
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Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026
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"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft
12.01.2026
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Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II
12.01.2026
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Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
12.01.2026