BFH Überblick: Alle am 22.08.2018 veröffentlichten Entscheidungen

Am 22.08.2018 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Berücksichtigung der Versandkosten bei der Berechnung der 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge

Zur Kommentierung

Liefert der Arbeitgeber Sachprämien in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung vor, deren Wert in die Berechnung der 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen ist. Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis im Versand-/Onlinehandel gefunden wird und der Versand als eigenständige Leistung ausgewiesen ist.

Urteil vom 06.06.2018 - VI R 32/16

Die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen sind verfassungsgemäß

Zur Kommentierung

Die unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen.

Urteil vom 14.06.2018  -III R 35/15

Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Zur Kommentierung

Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für ein privates Unternehmen, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts in Kenia beauftragt ist.

Urteil vom 28.03.2018 - I R 42/16

Rückwirkend bewilligte Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen

Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der ESt. Die Erfüllungsfiktion tritt auch dann ein, wenn die Sozialleistungen zu Unrecht gewährt worden sein sollten, sofern die Leistungen auf wirksamen und nicht offensichtlich fehlerhaften Bescheiden des Sozialleistungsträgers beruhen und tatsächlich eine Erstattung zwischen den beteiligten Sozialleistungsträgern vorgenommen wurde.

Urteil vom 15.05.2018 - X R 18/16

Alle am 20.08.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


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