Am 20.08.2018 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Auf Ihrem Steuerportal finden Sie einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. In Kürze folgen die Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber | Bei der Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber ist nicht typisiert, sondern im Einzelfall festzustellen, ob ein Einnahmenüberschuss beabsichtigt ist (entgegen BMF v. 13.12.2005, BStBl I 2006 S. 4). | |
Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Nutzungsentnahme 50% der Gesamtkosten übersteigt | Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. | |
Steuerermäßigung bei Belastung mit ErbSt | Die nach § 35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der ErbSt unterlegen hat. | |
Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 | Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österreich 2000 entgelten und in solche Vergütungsbestandteile, die anderen Abkommensartikeln zuzuordnen sind (sog. segmentierende Betrachtungsweise). |
Alle am 08.08.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.