Rz. 33

Im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer besteht eine Verpflichtung zur Selbstberechnung der innerhalb eines Monats fällig werdenden Steuer mit einer Steueranmeldung (§§ 167, 168 AO). § 31 Abs. 7 ErbStG eröffnet nun dem Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA – wohl vor dem Hintergrund einer hohen Steuernachzahlung – die gleiche Möglichkeit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ungleich komplexer wäre hierbei jedoch eine (zutreffende) Steuerberechnung. Selbst wenn der steuerliche Wert des erworbenen Vermögens bekannt ist, wäre aufgrund der umfangreichen Berechnung mit zahlreichen Steuerbefreiungen und -begünstigungen, Steuerklassen und Härteausgleich in der Mehrzahl der Fälle eine (abweichende) Steuerfestsetzung durch das FA vonnöten.

Bisher wurde von der Steueranmeldungsverpflichtung kein Gebrauch gemacht.

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