Rz. 31

Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Vorschriften der AO. Soweit sich jedoch aufgrund von Besonderheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, werden diese nachstehend aufgezeigt (ausgenommen bezüglich der Festsetzungsverjährung, s. § 30 Rn. 88):

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge