Rz. 230

Häufige ("typische") Vermächtnisarten werden mit ihren jeweiligen Folgen tabellarisch dargestellt:

 
Art des Vermächtnisses Rechtsfolge
Stückvermächtnis (s. § 2169 BGB) Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes, der zum Nachlass gehört
Verschaffungsvermächtnis (s. § 2170 BGB) Herausgabe eines Gegenstandes, der nicht zum Nachlass gehört
Gattungsvermächtnis (s. § 2155 BGB) Herausgabe eines unbestimmten Gegenstandes, der erst durch die Leistung konkretisiert wird
Wahlvermächtnis (s. § 2154 BGB) Herausgabe eines Gegenstandes nach Wahl des Bedachten
Zweckvermächtnis (s. § 2156 BGB) Anordnung des Zwecks durch Erblasser, Konkretisierung durch ­Dritten
 

Rz. 231–239

vorläufig frei

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