Rz. 404
Die einzelnen Besteuerungsfolgen sowie die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung bei gemischt-freigebigen Zuwendungen, freigebigen Zuwendungen unter Leistungsauflage, freigebigen Zuwendungen unter Duldungs- und Nutzungsauflage sowie bei Mischfällen (ab 01.01.2009) können für die Praxis im Rahmen einer ersten Einschätzung anhand der nachfolgenden Übersicht leicht ermittelt werden:
Art der Zuwendung | Bereicherung | Berechnung der steuerlichen Bereicherung | |
---|---|---|---|
Freigebige Zuwendung gegen Gegenleistung | Gemischt-freigebige Zuwendung | Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) | Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 13–13d ErbStG abzüglich Steuerwert der Gegenleistung gekürzt gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG |
Freigebige Zuwendung unter Leistungs- oder Duldungs-/Nutzungsauflage | Zuwendung unter Auflage | Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) | Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 13–13d ErbStG abzüglich Steuerwert der Auflage gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG |
Zuwendung unter Auflagen (Mischfälle) | Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) | Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 13–13d ErbStG abzüglich Steuerwert der Leistungs- und Duldungs-/Nutzungsauflage gekürzt gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG |
Rz. 405
Die einzelnen Besteuerungsfolgen und die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung gemischt-freigebiger Zuwendungen, Zuwendungen gegen Auflage und in Mischfällen ergeben sich für Altfälle (bis 31.12.2008) aus der nachfolgenden Übersicht:
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