Rz. 404

Die einzelnen Besteuerungsfolgen sowie die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung bei gemischt-freigebigen Zuwendungen, freigebigen Zuwendungen unter Leistungsauflage, freigebigen Zuwendungen unter Duldungs- und Nutzungsauflage sowie bei Mischfällen (ab 01.01.2009) können für die Praxis im Rahmen einer ersten Einschätzung anhand der nachfolgenden Übersicht leicht ermittelt werden:

 
  Art der Zuwendung Bereicherung Berechnung der steuerlichen Bereicherung
Freigebige Zuwendung gegen Gegenleistung Gemischt-freigebige ­Zuwendung Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 1313d ErbStG abzüglich Steuerwert der Gegenleistung gekürzt gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG
Freigebige Zuwendung unter Leistungs- oder Duldungs-/Nutzungsauflage Zuwendung unter Auflage Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 1313d ErbStG abzüglich Steuerwert der Auflage gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG
  Zuwendung unter Auflagen (Mischfälle) Gesamter Vermögensanfall (Einheitstheorie) Steuerwert des Zuwendungsgegenstands abzüglich Steuerbefreiung nach §§ 1313d ErbStG abzüglich Steuerwert der Leistungs- und Duldungs-/Nutzungsauflage gekürzt gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 und 5 ErbStG
 

Rz. 405

Die einzelnen Besteuerungsfolgen und die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung gemischt-freigebiger Zuwendungen, Zuwendungen gegen Auflage und in Mischfällen ergeben sich für Altfälle (bis 31.12.2008) aus der nachfolgenden Übersicht:

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