Rz. 39

Die weitere Voraussetzung des Überschusses der Kosten über die Einnahmen bedeutet eine dauerhafte Unrentabilität, wobei ein einmaliger Einnahmenüberschuss unschädlich ist.

Zu den Einnahmen zählen bspw. Miet- oder Pachtzahlungen, der Mietwert der eigenen Wohnung, Eintrittsgelder oder sonstige tatsächlich erzielte Entgelte. Kosten sind bspw. Aufwendungen zur Instandhaltung, Versicherungszahlungen, Zinsaufwendungen, Absetzungen für Abnutzungen oder Grundsteuer. Aus wirtschaftlichen Gründen mögliche Sonderabschreibungen sind jedoch nicht in die Rentabilitätsberechnung mit einzubeziehen. Die Veräußerung einzelner Objekte einer steuerbefreiten Kunstsammlung während der 10-jährigen Behaltensfrist (s. Rn. 42) stellt dabei die Unrentabilität der Sammlung insgesamt nicht rückwirkend in Frage.

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