Rz. 456

Diese allein historisch zu erklärende Norm (staatliche Genehmigungsvorbehalte bei bedachten ausländischen Körperschaften) hat keine praktische Bedeutung (statt aller Hannes/Holtz in M/H/H, § 3 Rn. 81).

 

Rz. 457–459

vorläufig frei

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