Rz. 30

Im allgemeinen System der Steuern erfolgt einvernehmlich (vgl. Meincke, Einf., 1) eine Eingruppierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (im Folgenden hier nur als Erbschaftsteuer bezeichnet) als:

  • Verkehrsteuer (Anknüpfungspunkt: der Rechtsverkehrsakt der Übertragung),
  • Personensteuer (i. S. d. § 12 Nr. 3 EStG),
  • direkte Steuer (es besteht ein Steuerschuldverhältnis zum Steuerzahler) und
  • nicht periodische Stichtagsteuer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge