Rz. 142
Mangels Entgelts (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) sind die regelmäßig unentgeltlichen Vermögensübertragungen auf Stiftungen nicht umsatzsteuerbar. Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks anlässlich der Stiftungserrichtung ist in allen Fällen nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt nach neuerer Auffassung der FinVerw jedoch nicht für Grundstücksübertragungen von der öffentlichen Hand auf landesgesetzlich errichtete Stiftungen (vgl. koordinierter Ländererlass des FinMin Bayern vom 27.01.2005, 36 – S 4505 – 015–193/05). Auch kann die Grunderwerbsteuerbefreiung wegfallen, wenn die Übertragung unter Auflage erfolgt oder als Erfüllung einer gemischten Schenkung anzusehen ist.
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