Tz. 1
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Die Kassen-Nachschau soll die FinBeh in die Lage versetzen, der Manipulation auch digitaler Kassen entgegenzuwirken. Dieses soll, vergleichbar der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau, dadurch geschehen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnung und Buchung von Kasseneinnahmen überprüft werden darf. Die Kassen-Nachschau stellt keine Außenprüfung dar, weshalb es keiner vorherigen Ankündigung oder Prüfungsanordnung bedarf und die Nachschau deshalb unangekündigt und damit für den Stpfl. überraschend stattfindet.
Tz. 2
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Anwendbar ist die Vorschrift ab dem 01.01.2018, die Überprüfung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a ist jedoch erst ab dem 01.01.2020 möglich (Art. 97 § 30 Abs. 2 EGAO).
Tz. 3
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
vorläufig frei
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