Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.
Die Freibeträge des sogenannten Ratsherrenerlasses seien mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 Prozent angehoben worden. Zuvor seien sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Hiernach ergeben sich laut der Pressemitteilung des Ministeriums vom 23.8.2021 folgende Beträge:
in einer Gemeinde oder Stadt mit | monatlich (EUR) | jährlich (EUR) |
höchstens 20.000 Einwohnern | 125 | 1.500 |
20.001 bis 50.000 Einwohnern | 199 | 2.388 |
50.001 bis 150.000 Einwohnern | 245 | 2.940 |
150.001 bis 450.000 Einwohnern | 307 | 3.684 |
mehr als 450.000 Einwohnern | 367 | 4.404 |
in einem Landkreis mit | monatlich (EUR) | jährlich (EUR) |
höchstens 250.000 Einwohnern | 245 | 2.940 |
mehr als 250.000 Einwohnern | 307 | 3.684 |
Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 EUR monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 EUR.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024