Steuerberaterplattform der BStBK

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat gemeldet, dass das Vergabeverfahren zur Steuerberaterplattform am 30.7.2021 abgeschlossen wurde. Damit sei der Startschuss für das Projekt gefallen.

Das "Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen" (OZG) sieht bis Ende 2022 eine flächen­deckende Digitalisierung der deutsche Verwaltung vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. In diesem Umfeld will die BStBK gewährleisten, dass Steuerberater als Vertreter ihrer Mandanten sicher agieren können.

Besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach

Die BStBK hatte daher im September 2020 beschlossen, eine Steuer­berater­plattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung zu stellen. Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan.

Mit der Errichtung des beSt will die BStBK die ordnungs­politischen Rahmen­bedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauens­würdige digitale Adresse für alle Steuer­berater und Kanzleien schaffen. Nachrichten sollen den den versendenden Steuer­berater eindeutig als Steuer­berater ausweisen und ihn rechtssicher erreichbar machen.

Da die die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit in der Hoheit des Berufs­standes liege, sei sie unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Das beSt sei Voraus­setzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichere ein hohes Vertrauens­niveau der vorgelegten digitalen Identität.

Betrieb der Steuer­berater­plattform

Der Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt durch die BStBK stelle aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufs­register der Steuer­berater­kammer eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt sei. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuer­beratenden Berufs­ausübungs­gesellschaften sei das StBerG mit Wirkung zum 1.1.2023 entsprechend geändert worden. 

DATEV eG als technischer Dienstleister

Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabe­verfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt.

Weitere Informationen unter www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform