OFD München, Verfügung v. 27.6.2001, S 2293 - 25 St 424
Bezug: | BMF vom 23.12.1997, IV C 1 – S 2293 – 15/97, BStBl 1997 I S. 1022 |
FinMin Bayern vom 20.4.2001, 32 – S 2293 – 93/26 – 11 993 |
Refinanzierungskosten bei Kreditinstituten
Mit Urteil vom 29.3.2000, I R 15/99, BStBl 2000 II S. 577 hat der BFH für die Anwendung des § 34d Nr. 6 EStG entschieden, dass die Zuordnung von Refinanzierungskosten auch bei Kreditinstituten nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen sei. Entsprechendes gelte für die Beurteilung des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i.S. von § 3c EStG.
Anwendung der BFH-Rechtsprechung
Ich bitte, in vergleichbaren Fällen dem Urteil zu folgen und das entgegenstehende BMF-Schreiben vom 23.12.1997 nicht mehr anzuwenden. Etwaige noch ruhende Rechtsbehelfsverfahren sind abzuschließen.
Normenkette
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