Das Zinsabkommen Bundesrepublik-Schweiz sah eine Nachversteuerung von Vermögenswerten bei Schweizer Zahlstellen und eine Erhebung von Quellensteuer vor. Die Nachversteuerung erfolgte aufgrund einer Formel mit 21 % bis 41 %. Durch diese Einmalzahlung sollten ESt, GewSt, Erbschaft- und Schenkungsteuer und eine etwaige VSt abgegolten sein. Für künftige Zins-, Dividenden- und sonstige Erträge sah das Abkommen eine Quellensteuer i. H. v. 25 % zuzüglich SolZ vor. Das Abkommen ist im Bundesrat abgelehnt worden und daher nicht in Kraft getreten.

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