FinMin Schleswig-Holstein, 20.3.2012, VI 305 - S 2223 - 667

Zuwendungsbestätigungen unselbständiger Untergliederungen der Körperschaft des öffentlichen Rechts Jehovas Zeugen in Deutschland (JZ) mit Sitz in Berlin, dazu gehören die so genannten „Versammlungen”, sind als Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen anzuerkennen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die JZ müssen entweder selbst in dem jeweiligen Land den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben (ist in Schleswig-Holstein der Fall) oder
  • die Versammlungen müssen kraft der Organisationsautonomie der in Berlin ansässigen JZ religionsrechtlich als unmittelbarer Bestandteil dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt werden.

Ebenso sind Zuwendungsbestätigungen selbständiger Untergliederungen, die nach §§ 52 ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt sind, als Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen anzuerkennen.

Die übrigen Voraussetzungen des § 50 Absatz 1 EStDV müssen ebenfalls vorliegen.

 

Normenkette

EStG § 10b

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge