Der Kapitalisierungszinssatz ist ein entscheidendes Kriterium für das schlussendliche Ergebnis im Ertragswertverfahren. Er ermittelt sich aus dem risikofreien Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie einem individuellen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ergibt sich aus der allgemeinen Marktrisikoprämie multipliziert mit den unternehmensindividuellen Risikofaktoren (Beta-Faktoren). Für die Marktrisikoprämie Im Gegensatz zum Umsatzverfahren müssen beim Ertragswertverfahren auch die zukünftigen Kosten kalkuliert werden. Für die Marktrisikoprämie liegt für den deutschen Kapitalmarkt eine veröffentlichte Empfehlung des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW vor, die bei Veränderungen der Situation in größeren Abständen angepasst wird. Der Beta-Faktor bestimmt sich in Abhängigkeit von den inhärenten Risiken im Vergleich zum Markt. Ohne Vergleiche mit börsennotierten Unternehmen muss der Beta-Faktor ggf. in jedem Einzelfall sachgerecht geschätzt werden. In Unterscheidung solcher kampitalmarktorientierten Unternehmen sind für Steuerberatungskanzleien nach Aussage der Bundessteuerberaterkammer insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • fehlende Diversifikation bei der unternehmerischen Tätigkeit,
  • kleine Unternehmensgröße sowie
  • geringere Fungibilität im Vergleich zu Aktien.

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