Bei den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Wertfindung einer Steuerberatungspraxis muss im Vergleich mit anderen Unternehmungen in erster Linie die Personenbezogenheit genannt werden. Der Erfolg einer Steuerberatungskanzlei hängt maßgeblich von der Person des Inhabers, also von dem konkreten Menschen ab. Der Kanzleiinhaber baut die Beziehung zum Mandanten auf. Das Vertrauensverhältnis ist von entscheidender Bedeutung für die Höhe der zukünftigen und vor allem nachhaltig zu erzielenden Erträge.

Im Rahmen der Praxisbewertung ist daher eine genaue Mandantenanalyse besonders wichtig, da der Goodwill einer Kanzlei nicht ohne flankierende Maßnahmen, z.  B. in Form einer Übergangszeit oder anderer mandantenspezifischer Maßnahmen, übertragen werden kann. Dies wird schon daran deutlich, dass sich der Praxiswert aus einer Summe personenbezogener Faktoren bildet. Zusammensetzung des Mandantenstamms und Bekanntheitsgrad des bisherigen Inhabers sind hier beispielhaft zu nennen. Der Substanzwert der Kanzlei spielt hingehen für die eigentliche Wertermittlung keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Die wirkliche Substanz einer Kanzlei sind ihre Mandanten.

In dieser enormen Personenbezogenheit ist auch der Umstand beheimatet, dass im unerwarteten Todesfall des Praxisinhabers ein unmittelbarer Wertverlust, mangels Überleitung vom Altinhaber zum Neuinhaber der Kanzlei die Folge ist.

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