Rz. 38

Eine Herabsetzung der Gegenleistung i. S. v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG liegt auch vor, wenn kurz vor Abschluss des Kaufvertrags über den Grundstückserwerb vereinbart wird, dass der Erwerber mit dem Abschluss des Kaufvertrags einen Anspruch an den Veräußerer auf Zahlung einer Provision erwerbe, "diese Provision aufgrund der fehlenden Gegenleistung des Käufers an den Verkäufer wirtschaftlich eine Kaufpreisminderung in Form einer sog. Eigenprovision darstelle (vgl. BFH v. 16.3.2004, Az. IX R 46/03)" und die Zahlung zur Kaufpreisminderung tatsächlich innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt (vgl. Sächsisches FG v. 16.3.2011, 8 K 1123/10, n. v.).

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