RA StB Georg von Streit[*]

Diverse gesetzgeberische Maßnahmen der letzten Zeit (Implementierung von Meldepflichten etc.) dienen dem Ziel, kommerziell relevantes Handeln (vornehmlich im Onlinebereich) ausfindig zu machen und ggf. zu besteuern, so dass sich vermutlich – insbesondere bei Erwerbstätigkeit mit niedriger Intensität – zukünftig vermehrt die Frage stellen wird, ob eine unternehmerische Tätigkeit i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gegeben ist. Deren Voraussetzungen werden in diesem Beitrag anhand der BFH-Urteile vom 8.9.2022 betrachtet. Es schließen sich Überlegungen zu den Möglichkeiten einer typisierenden Klassifizierung zumindest für Teilbereiche unternehmerischer Tätigkeit an.

[*] RA StB Georg von Streit ist in Bonn tätig.

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