BMF, 02.02.1998, IV C 4 - S 7198 - 7/97

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Grundstückserwerben werden folgende Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 W Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerben
- USt 2 W Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben
- Anlage USt 2 W zur Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben
- USt 3 W Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerben.

(2) Mit dem Vordruckmuster USt 1 W soll dem Unternehmer, der Vorsteuern aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben geltend macht, ein Fragebogen zur Prüfung des Vorsteuerabzugs (Vordruckmuster USt 2 W mit Anlage USt 2 W) übersandt werden.

(3) Der Unternehmer hat den Fragebogen USt 2 W an das FA zurückzusenden. Dabei ist für jeden Mieter eine gesonderte Anlage USt 2 W einzureichen.

(4) Bei unzureichenden oder zu Zweifeln Anlaß gebenden Angaben des Unternehmers im Fragebogen, hat das FA die Möglichkeit, mit dem Vordruckmuster USt 3 W das FA des Mieters um Auskunft zu ersuchen.

(5) Die Zeilenabstände der Vordruckmuster sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

(6) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Vordruckmuster USt 1 W und USt 3 W bestehen aus einem Original (für den Unternehmer) und Durchschriften (für das FA). Bei der Herstellung der Vordrucke ist deshalb auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen der Originale und der Durchschriften zu achten.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und in die Umsatzsteuer-Kartei aufgenommen.

4 Anlagen (hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 9

 

Fundstellen

BStBl I, 1998, 148

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