Verlangt ein Gesellschafter die Prüfung des Verschmelzungsvertrags, was er grundsätzlich auch erst auf der Gesellschafterversammlung tun darf, muss diese Prüfung auf Kosten der Gesellschaft erfolgen. Dies führt zu einer Verzögerung des Vorhabens. Erst anschließend kann auf einer erneuten Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Fusion erklärt werden. Verlangt kein Gesellschafter die Prüfung, muss bei der Fusion von zwei GmbHs keine Prüfung erfolgen.

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