Der Verschmelzungsbericht dient der Information der Gesellschafter. Darin werden die Fusion, der Verschmelzungsvertrag (oder sein Entwurf) und vor allem das Umtauschverhältnis rechtlich und wirtschaftlich erläutert. Die beteiligten Gesellschaften müssen beschrieben werden. Außerdem müssen die konkreten Gründe für die Fusion dargelegt werden. Hier sind insbesondere die Synergiepotenziale aufzuzeigen. Den Anteilseignern soll eine Plausibilitätskontrolle vor allem des Umtauschverhältnisses ermöglicht werden.

 
Achtung

Besondere Sorgfalt beim Verschmelzungsbericht

Auf die Erstellung des Verschmelzungsberichts sollten Sie besondere Sorgfalt verwenden. Ein fehlerhafter Verschmelzungsbericht kann eine Anfechtung gegen den jeweiligen Zustimmungsbeschluss der Gesellschaft ermöglichen. Dies könnte die Fusion zu Fall bringen.

 
Praxis-Tipp

Verzicht auf einen Verschmelzungsbericht ist möglich!

Die Gesellschafter können einstimmig auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts verzichten. Die Verzichtserklärungen müssen notariell beurkundet werden.

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