Unter Verrechnungspreisen wird allgemein die Bewertung von Leistungsbeziehungen zwischen wirtschaftlichen Leistungseinheiten verstanden.[1] Diese weite Begriffsfassung schließt sowohl Leistungsbeziehungen zwischen rechtlich selbstständigen als auch zwischen rechtlich unselbstständigen Unternehmensteilen ein. Die Frage, ob diese Leistungseinheiten in einem oder in verschiedenen Staaten ansässig sind, ist dabei zunächst bedeutungslos. Dies wird schon daran deutlich, dass Einkünfteanpassungen auch bei einer rein inl. Kapitalgesellschafts-Konzernstruktur erfolgen können, wenn die Entgelte zwischen den einzelnen Gesellschaften fremdunüblich sind.

[1] Schmalenbach, ZfhF 1908/09, 168.

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