(1) 1Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
1. |
Anzeigeschreiben: BaFin-ID und Bezeichnung "Notification Letter", |
2. |
Anlagebedingungen: BaFin-ID und Bezeichnung "Terms and Conditions for Investment", |
3. |
Satzung: BaFin-ID und Bezeichnung "Articles of Association", |
4. |
Verkaufsprospekt: BaFin-ID und Bezeichnung "Prospectus", |
5. |
Jahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung "Annual Report", |
6. |
Halbjahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung "Half-yearly Report", |
7. |
wesentliche Anlegerinformationen: BaFin-ID und Bezeichnung "Key Investor Information", |
9. |
Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3: BaFin-ID und Bezeichnung "Ergänzungsanzeige". |
2Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
"P312KAGB_" + BaFin-ID + "_beliebiger Dateiname.zip".
(2) 1Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
1. |
Anzeigeschreiben: BaFin-ID und Bezeichnung "Notification Letter", |
3. |
Jahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung "Annual Report", |
4. |
Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3: BaFin-ID und Bezeichnung "Ergänzungsanzeige". |
2Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
"P331KAGB_" + BaFin-ID + "_beliebiger Dateiname.zip".
(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:
BaFin-ID und Bezeichnung "Vollmacht".
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