(1) 1Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:

 

1.

Anzeigeschreiben:

BaFin-ID und Bezeichnung "Notification Letter",

 

2.

Anlagebedingungen:

BaFin-ID und Bezeichnung "Terms and Conditions for Investment",

 

3.

Satzung:

BaFin-ID und Bezeichnung "Articles of Association",

 

4.

Verkaufsprospekt:

BaFin-ID und Bezeichnung "Prospectus",

 

5.

Jahresbericht:

BaFin-ID und Bezeichnung "Annual Report",

 

6.

Halbjahresbericht:

BaFin-ID und Bezeichnung "Half-yearly Report",

 

7.

wesentliche Anlegerinformationen:

BaFin-ID und Bezeichnung "Key Investor Information",

 

8.

zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:

BaFin-ID und eine den Inhalt kennzeichnende Bezeichnung,

 

9.

Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:

BaFin-ID und Bezeichnung "Ergänzungsanzeige".

2Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:

"P312KAGB_" + BaFin-ID + "_beliebiger Dateiname.zip".

 

(2) 1Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:

 

1.

Anzeigeschreiben:

BaFin-ID und Bezeichnung "Notification Letter",

 

2.

Anlagebedingungen einerseits oder andererseits Satzung oder Gesellschaftsvertrag:

BaFin-ID und Bezeichnung "Terms and Conditions for Investment" einerseits oder andererseits "Articles of Association",

 

3.

Jahresbericht:

BaFin-ID und Bezeichnung "Annual Report",

 

4.

Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:

BaFin-ID und Bezeichnung "Ergänzungsanzeige".

2Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:

"P331KAGB_" + BaFin-ID + "_beliebiger Dateiname.zip".

 

(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:

BaFin-ID und Bezeichnung "Vollmacht".

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