Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz[1] [Bis 07.09.2015: Bundesministerium der Justiz] wird ermächtigt durch Rechtsverordnung
1. |
das Verfahren vor der Schiedsstelle zu regeln, |
2. |
die näheren Vorschriften über die Entschädigung der Mitglieder der Schiedsstelle für ihre Tätigkeit zu erlassen, |
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