Die Unternehmensnachfolge bei komplexen (Familien-)Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz betrifft oftmals auch die Konstellation einer ertragsteuerlichen Organschaft i.S.d. § 14 KStG.
Hier werden zuvorderst ertragsteuerliche Besteuerungsvorteile unterhalb der Spitzengesellschaft steuergestaltend verfolgt werden, indem z.B.
- erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeiten genutzt werden oder
- für den Ausschüttungsfall eine "Schachtelbesteuerungsrestbemessungsrundlage" i.H.v. 60 % oder 5 % gem. § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 5 KStG vermieden wird.
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Implikationen der ertragsteuerlichen Organschaft sind in Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und Fachliteratur weitestgehend unerschlossen. Anlass für eine steuerfachliche Analyse aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer geben
- aktuelle BFH-Rechtsprechung zu den Bilanzierungsfolgen beim Organgesellschaftsverlust (BFH v. 2.11.2022 – I R 37/19, GmbH-StB 2023, 96 (Schimmele) = BStBl. II 2023, 409) sowie
- die Auswirkungen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes v. 25.6.2021 zur Einlagelösung für Minder- oder Mehrabführungen gem. § 14 Abs. 4 KStG n.F.
Hierbei werden im Folgenden Antworten und verbleibende Zweifelsfragen aufgezeigt für die jeweilige Organschaftssituation:
- Organgesellschaftsverlust (s. im Folgenden unter II.),
- Minderabführung (s. im Folgenden unter III.),
- Mehrabführung (s. im Folgenden unter IV.).
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